Kommunikationsplattform für Zivilverfahren

Im Rahmen des Projektes wollen wir erproben, wie die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess über eine bundes­einheitliche Kommunikations­plattform erfolgen kann und welche Mehrwerte sich daraus für die Gerichte und die Verfahrens­beteiligten ergeben. Die Kommunikations­plattform hat das Ziel, den Übergang von einem dokumentenbasierten zu einem datenbasierten Arbeiten im Zivilprozess zu schaffen und damit Verfahren für die Gerichte sowie die Rechtssuchenden gleichermaßen zu vereinfachen und beschleunigen.

Aktueller Status

Screenshot der Anmeldeseite für die "Pilotplattform Kommunikationsplattform" der Bundesrepublik Deutschland, die einen digitalen Austausch zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten ermöglicht. Es werden blaue Schaltflächen zur Anmeldung für Anwälte (über beA), Gerichte und für einen Testzugang gezeigt.

Wir arbeiten an einem Minimum Viable Product (MVP), das Grundfunktionen einer Kommunikations­plattform enthält. Die Entwicklung erfolgt iterativ und nutzendenzentriert. Zu den geplanten Grundfunktionen und Anwendungsmodulen gehören:

  • Datenraum zur Bereitstellung aller relevanten Dokumente und strukturierter Daten: Eine Benachrichtigungsfunktion, die Nutzende informiert, wenn neue Dokumente oder Daten bereitstehen,
  • Verfahrensübersicht,
  • Zustellung von Dokumenten, einschließlich Urteilen,
  • Integration der Plattform in die vorhandenen IT-Systeme der beteiligten Pilotgerichte, um eine medienbruchfreie Verfahrensführung für die Gerichte zu ermöglichen,
  • Identifizierung und Authentifizierung für die Anwaltschaft,
  • Übermittlung von Dokumenten und strukturierten Daten über eine öffentliche Programmierschnittstelle oder ein Web-Interface für die Anwaltschaft,
  • Identifizierung und Authentifizierung für Gerichtsmitarbeitende.

Weitere Details zu den Komponenten, an denen wir gerade arbeiten, gibt es in unserem öffentlichen Backlog.

Zuletzt aktualisiert im Mai 2026

Erprobungsgesetzgebung

Mit dem Online-Verfahren sollen neue digitale Kommunikationsformen und Verfahrensabläufe im Zivilprozess erprobt werden. Voraussetzung hierfür sind neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese wurden durch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) geschaffen. Am 23. Dezember 2025 ist das Gesetz in Kraft getreten (Verkündung im Bundesgesetzblatt).

Partnerländer und Pilotgerichte

  • Baden-Württemberg: AG Nürtingen
  • Bayern: AG Nürnberg
  • Hamburg: AG Hamburg
  • Niedersachsen: AG Hannover
  • Nordrhein-Westfalen: AG Dortmund und AG Steinfurt
Wappen des Bundesland Baden-WürttembergWappen des Bundesland BayernWappen des Bundesland NiedersachsenWappen des Bundesland Nordrhein-Westfalen

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