Kommunikationsplattform für Zivilverfahren
Im Rahmen des Projektes wollen wir erproben, wie die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess über eine bundeseinheitliche Kommunikationsplattform erfolgen kann und welche Mehrwerte sich daraus für die Gerichte und die Verfahrensbeteiligten ergeben. Die Kommunikationsplattform hat das Ziel, den Übergang von einem dokumentenbasierten zu einem datenbasierten Arbeiten im Zivilprozess zu schaffen und damit Verfahren für die Gerichte sowie die Rechtssuchenden gleichermaßen zu vereinfachen und beschleunigen.
Herausforderung
Die Kommunikation in Zivilverfahren kann bereits heute über den elektronischen Rechtsverkehr digital erfolgen. Bisher bildet sie aber weitgehend die analogen Abläufe des papiergebundenen Dokumentenaustauschs ab und nutzt die Potenziale digitaler Technologien nicht vollständig aus. Besonders im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell bei der Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten, soll eine Kommunikationsplattform den rechtssicheren Austausch von verfahrensbezogenen Informationen in strukturierter Form in den Fokus rücken. Auf diese Weise sollen insbesondere administrative Arbeiten (z. B. die Verfahrensdatenpflege und der manuelle Versand wechselseitiger Eingaben) weitestgehend automatisiert und hierdurch Verfahren deutlich verschlankt werden. Auch birgt die Nutzung strukturierter Daten Chancen für weitere Verfahrensoptimierungen, wie z. B. eine strukturierte Aufarbeitung des Prozessstoffes.
Ziele
- Verfahrensbezogene Daten und Dokumente können an die Kommunikationsplattform übermittelt, dort bereitgestellt, eingesehen und abgerufen werden.
- Die Kommunikationsplattform gewährleistet eine zentrale und für alle Beteiligten synchrone Verfügbarkeit verfahrensrelevanter Informationen.
- Die Kommunikationsplattform unterstützt den Übergang von einem dokumentenbasierten zu einem datenbasierten Arbeiten durch die Nutzung strukturierter Datensätze.
Zusammenarbeitsmodell
- Kollaborative Zusammenarbeit mit der SINC GmbH, mit Landesjustizverwaltungen, Amtsgerichten und der Bundesrechtsanwaltskammer
Aktueller Status

Wir arbeiten an einem Minimum Viable Product (MVP), das Grundfunktionen einer Kommunikationsplattform enthält. Die Entwicklung erfolgt iterativ und nutzendenzentriert. Zu den geplanten Grundfunktionen und Anwendungsmodulen gehören:
- Datenraum zur Bereitstellung aller relevanten Dokumente und strukturierter Daten: Eine Benachrichtigungsfunktion, die Nutzende informiert, wenn neue Dokumente oder Daten bereitstehen,
- Verfahrensübersicht,
- Zustellung von Dokumenten, einschließlich Urteilen,
- Integration der Plattform in die vorhandenen IT-Systeme der beteiligten Pilotgerichte, um eine medienbruchfreie Verfahrensführung für die Gerichte zu ermöglichen,
- Identifizierung und Authentifizierung für die Anwaltschaft,
- Übermittlung von Dokumenten und strukturierten Daten über eine öffentliche Programmierschnittstelle oder ein Web-Interface für die Anwaltschaft,
- Identifizierung und Authentifizierung für Gerichtsmitarbeitende.
Weitere Details zu den Komponenten, an denen wir gerade arbeiten, gibt es in unserem öffentlichen Backlog.
Erprobungsgesetzgebung
Mit dem Online-Verfahren sollen neue digitale Kommunikationsformen und Verfahrensabläufe im Zivilprozess erprobt werden. Voraussetzung hierfür sind neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese wurden durch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) geschaffen. Am 23. Dezember 2025 ist das Gesetz in Kraft getreten (Verkündung im Bundesgesetzblatt).
Partnerländer und Pilotgerichte
- Baden-Württemberg: AG Nürtingen
- Bayern: AG Nürnberg
- Hamburg: AG Hamburg
- Niedersachsen: AG Hannover
- Nordrhein-Westfalen: AG Dortmund und AG Steinfurt

