Beratungshilfe: mit wenigen Klicks zum digitalen Antrag

Mit einem Vorab-Check und der digitalen Antragserstellung für Beratungshilfe haben wir Onlinedienste für den ersten Anwendungsfall im Projekt digitale Rechtsantragstelle gelauncht. Bürger:innen mit geringem Einkommen und einem Rechtsproblem können schnell und einfach herausfinden, ob sie für die Kostenübernahme bei anwaltlicher Beratungshilfe berechtigt sind, sich über die Antragstellung informieren und den Antrag Schritt für Schritt online ausfüllen.

Wir haben das Produkt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundes­ministerium der Justiz, unseren Partnerländern und Pilotgerichten entwickelt. Außerdem haben Erkenntnisse aus Interviews und Usability-Tests mit Bürger:innen maßgeblich zum Entwicklungsprozess beigetragen.

Ziel ist es, die digitale Antragerstellung so sehr zu vereinfachen, dass Bürger:innen die Anträge möglichst vollständig einreichen, bzw. digital übermitteln können und das zuständige Amtsgericht darüber ohne weitere Nachfragen entscheiden kann. Im Livebetrieb testen und iterieren wir den digitalen Antrag kontinuierlich.

Besonderheiten

  • Übersichtliche Informationen: Auf der Website sind alle wichtigen Informationen zur Beratungshilfe und dem Antragsprozess kompakt und leicht verständlich zusammengefasst.
  • Einfache Sprache: Die Verwendung von leicht verständlicher Sprache und Erläuterungen unterstützen Bürger:innen beim Antragsprozess.
  • Schneller Vorab-Check: Mit dem Vorab-Check lässt sich in wenigen Minuten herausfinden, ob die Voraussetzungen für die Beratungshilfe erfüllt sind.
  • Zuverlässiger Gerichtsfinder: Durch Eingabe der Postleitzahl des Wohnsitzes wird das zuständige Amtsgericht angezeigt.
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: Leicht verständliche Erklärungen zum Ablauf der Beantragung schaffen Orientierung und vereinfachen die Antragstellung.
  • Digitale Antragserstellung: Bürger:innen können den Antrag online Schritt für Schritt ausfüllen. Am Ende erhalten sie ein ausgefülltes Formular im PDF-Format, das sie auf verschiedenen Wegen einreichen können: mit einem Justizpostfach – z. B. „Mein Justizpostfach“ (MJP) - elektronisch übermitteln bzw. ausdrucken und per Post oder persönlich vor Ort im Amtsgericht.

Blick in das Produkt

Klicken Sie auf die unten stehenden Bildschirmfotos, um einen Eindruck von den Onlinediensten für Beratungshilfe zu bekommen.
Ein Screenshot eines Online-Formulars zum Thema Beratungshilfe. Der grüne Abschnitt oben zeigt das vorläufige Ergebnis an: „Sie würden wahrscheinlich Beratungshilfe erhalten“. Darunter steht ein Hinweis, dass es sich um eine Wahrscheinlichkeit handelt und jeder Fall einzeln durch ein Gericht geprüft werden muss.

Es gibt zwei Links: „Zurück“ und „Zur Übersichtsseite“.

Unter dem Abschnitt „Nächste Schritte“ wird erklärt, wie man einen Beratungshilfeschein beantragen kann. Drei Optionen werden aufgeführt:

Antrag online ausfüllen und ans Amtsgericht schicken
Antrag mündlich im Amtsgericht stellen
Antrag über eine Anwältin oder einen Anwalt einreichen
Unten gibt es einen blauen Button mit der Aufschrift „Jetzt Antrag starten“.Ein Screenshot einer Seite zum Antrag auf einen Beratungshilfeschein. Oben steht der Titel „Beratungshilfeschein beantragen“. Der Text erklärt, dass der Antrag online ausgefüllt oder mündlich im Amtsgericht bzw. über eine Anwaltskanzlei gestellt werden kann. Unter der Überschrift „Antrag online ausfüllen“ wird beschrieben, dass man Schritt für Schritt durch den Prozess geführt wird. Der Antrag kann per Post, persönlich im Amtsgericht oder über das digitale Postfach „Mein Justizpostfach“ eingereicht werden. Unten befindet sich ein blauer Button mit der Aufschrift „Antrag online ausfüllen“.Der Screenshot zeigt eine Seite des Justiz-Services, die Schritte zur Beantragung von Beratungshilfe erklärt. Es gibt drei Schritte:

Antrag ausfüllen und herunterladen: Beantworten Sie Fragen, deren Antworten automatisch in den Beratungsantrag übertragen werden. Der fertige Antrag kann als PDF heruntergeladen werden.
Belege zusammenstellen: Der Antrag muss mit Nachweisen und Belegen eingereicht werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Antrag mit Belegen einreichen: Die Einreichung kann per Post, persönlich im Amtsgericht oder über das digitale Postfach „Mein Justizpostfach“ erfolgen.
Links sind mehrere Menüpunkte: Start, Grundvoraussetzungen, Anwaltschaftliche Vertretung, Das Rechtsproblem, Finanzielle Angaben, Persönliche Daten, Abgabe.ein Screenshot einer Seite mit der Frage „In welchem Bereich liegt Ihr Rechtsproblem?“. Verschiedene Rechtsbereiche werden zur Auswahl angeboten, darunter:

Behörden (z. B. falscher Bescheid vom Jobcenter, Rentenkasse, Sozialamt)
Wohnen (z. B. Mieterhöhung, Kündigung, Schaden in der Wohnung)
Arbeit (z. B. nicht gezahlter Lohn, Kündigung, Mobbing)
Trennung & Unterhalt (z. B. rechtliche Folgen einer Scheidung)
Handel & Verträge (z. B. Online-Kauf, Handyvertrag)
Schulden & Forderungen (z. B. Schulden, Mahnung)
Erben (z. B. Streit unter Erben)
Strafverfahren (z. B. Beratung vor Beschuldigtenanhörung).
Links ist eine Menüleiste zu sehen, die den Formularprozess anzeigt, mit dem aktuellen Schritt „Das Rechtsproblem“.Ein Screenshot eines Online-Formulars von der Website "Justiz-Services", bei dem Nutzer angeben sollen, ob sie eine der genannten Sozialleistungen erhalten. Der Abschnitt trägt den Titel "Finanzielle Angaben" mit der spezifischen Frage "Bekommen Sie eine dieser Sozialleistungen?". Unter der Frage gibt es vier auswählbare Optionen:
Bürgergeld (früher „Hartz 4” oder „Arbeitslosengeld 2”)
Grundsicherung oder Sozialhilfe
Asylbewerberleistungen
Nein, ich erhalte keine dieser Leistungen
Unten auf der Seite befinden sich die Buttons "Zurück" und "Weiter". Die linke Seitenleiste zeigt die Schritte des Formularprozesses, wobei "Einkommen" derzeit unter dem Abschnitt "Finanzielle Angaben" ausgewählt ist.
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