
Einmal im Quartal fassen wir in diesem Beitragsformat die Entwicklungen der letzten Monate in den„Zugang zum Recht“-Projekten auf einen Blick zusammen.
Am 15. April 2026 hat die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens in der Praxis begonnen. Das dazugehörige Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist Ende 2025 in Kraft getreten. Wir erproben das Online-Verfahren mit zwei Anwendungsfällen: allgemeine Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro und Fluggastrechte. Der Onlinedienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist seit März 2025 live auf service.justiz.de und führt nunmehr auch in das Online-Verfahren (mit Anpassungen z. B. teilnehmende Gerichte, reduzierte Gerichtskosten). Der Onlinedienst „Digitale Zahlungsklage“ ist direkt im neuen Online-Verfahren gestartet. Damit können Bürgerinnen und Bürger zivilrechtliche Zahlungsklagen niedrigschwellig erstellen und digital bei den teilnehmenden Amtsgerichten einreichen, z. B. für Schadensersatz. Die erste Version der digitalen Zahlungsklage umfasst zum Launch auch eine Basis-Lösung für die Anwaltschaft, damit diese das Online-Verfahren ebenfalls eröffnen kann.
Zehn Partnerländer und 18 Pilotgerichte beteiligen sich stufenweise ab dem 15. April 2026 an der Erprobung des Online-Verfahrens.
Für den Anwendungsfall allgemeine Zahlungsklagen:
Mit Beschränkung auf Fluggastrechte nehmen teil:
Das Service-Team „Kontopfändung“ hat ein Informationsangebot und einen digitalen Abfragedialog zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bei einer Bank auf https://service.justiz.de/kontopfaendung gelauncht. Mit dem Onlinedienst bilden wir den nächsten Schritt in der Nutzendenreise für Personen ab, deren Konto gepfändet wurde oder denen eine Pfändung droht. Dieser schließt an das Orientierungsangebot des Wegweisers „Kontopfändung“ an, welches wir im August 2025 gelauncht haben. Für die Entwicklung dieses Onlinedienstes haben wir wieder eng mit dem zuständigen Fachreferat im BMJV sowie Expertinnen und Experten unserer Pilotgerichte zusammengearbeitet.
Für Bürgerinnen und Bürger, die Orientierung bei der Regelung des Nachlasses nach einem Sterbefall benötigen, haben wir eine erste Minimalversion des Erbschein-Wegweisers gelauncht. Das Orientierungsangebot hilft potenziellen Erbinnen und Erben einzuschätzen, ob sie einen Erbschein benötigen, wie sie einen Erbschein bekommen und welches Nachlassgericht zuständig ist. Im Sinne der iterativen Produktentwicklung ergänzen wir schrittweise weitere Funktionen. Nutzende können dann zum Beispiel auch herausfinden, welche Personen nach gesetzlicher Erbfolge erben und welche Dokumente sie für die Beantragung eines Erbscheins benötigen. Damit soll die Aufklärungsarbeit durch die Gerichte insbesondere bei einfachen Erbfällen reduziert werden.
Wir freuen uns sehr über die Teilnahme sechs neuer Pilotgerichte aus unserem Partnerland Berlin im Projekt „Digitale Rechtsantragstelle“. Mit dabei sind nun AG Kreuzberg, AG Köpenick, AG Mitte, AG Neukölln, AG Pankow und AG Wedding. Herzlich willkommen!
service.justiz.de hat ein neues Gewand. Anfang April haben wir die Website und Onlinedienste auf das KERN Design System umgestellt. KERN ist ein offener, modularer User-Experience-Standard und ein Element der digitalen Dachmarke für Deutschland. Er ermöglicht die nutzendenzentrierte und barrierefreie Entwicklung digitaler Verwaltungsangebote über alle föderalen Ebenen hinweg. Mit der Anwendung von KERN in unserem Projekt beteiligen wir uns an der Entwicklung der bundeseinheitlichen Designstrategie und beziehen die Justiz von Anfang an ein.
Im Projekt „Kommunikationsplattform“ (KomPla) haben wir den Umfang des Minimalprodukts angepasst. Ziel ist es, die Kosten für die Länder gering zu halten und zugleich eine frühe praktische Erprobung zu ermöglichen, um Mehrwerte für unsere Pilotgerichte zu schaffen. Um keine Entwicklungsarbeiten auszulösen, die durch die baldige Einführung des „Gemeinsamen Fachverfahrens“ (GeFa) wieder obsolet würden, verzichten wir vorerst auf eine vollständige API-Integration in die Fachverfahrensysteme. Außerdem haben wir zwei Funktionalitäten identifiziert, die Teil des MVPs werden könnten:
Die Ergänzung beider zusätzlicher Funktionalitäten hängt davon ab, ob ihre Entwicklung im vorgesehenen Zeitrahmen möglich ist und ob bei den anzubindenden externen Systemen die erforderlichen Ressourcen verfügbar sind. Priorität für das MVP bleibt es, das Erkenntnisverfahren vollständig von der Klageeinreichung bis zur Urteilszustellung mit allen dafür notwendigen Funktionalitäten abzubilden.
Weiterhin evaluieren wir aktuell, welche Mehrwertdienste wir nach dem Launch des MVPs in die Kommunikationsplattform integrieren wollen, um den größten Nutzen für die Gerichte zu schaffen. Dazu gehören z. B.
Weitere Informationen zur aktuellen Produktentwicklung gibt es in unserem öffentlichen Backlog.
Live auf service.justiz.de
In Entwicklung
Konzeptionsphase:
Unsere Recherche zum Thema Mehrsprachigkeit zeigt, dass die Fokussierung auf die Amtssprache Deutsch in unserem Angebot zu einem strukturellen Ausschluss von Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen führt. Der Zugang zum Recht wird dadurch für diese Gruppe erschwert. Alltagsdeutsch ist im komplexen Justizsystem oftmals nicht ausreichend, was Menschen mit geringen Deutschkenntnissen in riskante Abhängigkeiten von privaten Netzwerken oder fehleranfälligen Notlösungen drängen kann. Diese sprachliche Barriere führt bei Betroffenen zu einer starken emotionalen Belastung und häufig zum vorzeitigen Abbruch rechtlicher Schritte.
„Ich verzichte auf mein Recht und lasse es gut sein. Es liegt an den fehlenden Deutschkenntnissen und der juristischen Sprache, das überfordert mich. Ich habe das Gefühl, das raubt mir nur Energie.“ Rechtssuchende Person mit geringen Deutschkenntnissen
Die Nutzung von einfacher und leichter deutscher Sprache im digitalen Kontext ermöglicht bereits einen besseren Zugang und sollte weiter verfolgt werden. Es wird empfohlen, im ersten Schritt eine englischsprachige Variante für einzelne unserer Onlinedienste anzubieten und im Minimalprodukt des bundeseinheitlichen Justizportals englischsprachige Angebote zur Verfügung zu stellen.