
In unserem Projekt erproben wir zivilgerichtliche Online-Verfahren anhand von zwei Anwendungsfällen: Allgemeine Zahlungsklagen für Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro und Fluggastrechte. Dabei kommt zum einen ein digitales Eingabesystem zur Geltendmachung verschiedener allgemeiner Zahlungsansprüche zum Einsatz. Zum anderen wird ein stärker strukturierter digitaler Abfragedialog zur Geltendmachung von bestimmten Ausgleichszahlungen für Flugprobleme angeboten. Ziel der Erprobung ist es, die Erkenntnisse aus beiden Anwendungsfällen zu analysieren und im Rahmen von Evaluierungen Entscheidungen über die Ausweitung der Erprobung auf andere Verfahrensarten oder Gerichtsbarkeiten oder die Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb vorzubereiten.
Nach ersten Konzeptionsarbeiten und der Entwicklung von Prototypen für beide Anwendungsfälle haben wir uns im Jahr 2024 bis zum März 2025 auf die Entwicklung der digitalen Klage für Fluggastrechte fokussiert. Parallel zur Vorbereitung des Launches der digitalen Klage für Fluggastrechte wurde evaluiert, welche Konzepte und Prototypen für die allgemeine Zahlungsklage in einer früheren Projektphase (2023) bereits erarbeitet wurden. Darauf basierend haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Produktumfang für die digitale Zahlungsklage definiert.
Nach dem Launch der digitalen Klage für Fluggastrechte haben wir mit der Arbeit an der digitalen Zahlungsklage begonnen. Das Ziel ist, ein digitales Eingabesystem zu entwickeln, mit dem Bürgerinnen und Bürger zivilrechtliche Zahlungsklagen aus verschiedenen Lebensbereichen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ohne anwaltliche Vertretung bei pilotierenden Amtsgerichten einreichen können.
Eine besondere Herausforderung dabei ist es, rechtlich komplexe Konzepte für Nutzende verständlich zu erklären. Die formale rechtliche Logik muss im Hintergrund ablaufen, während Nutzende intuitiv durch den Abfragedialog geführt werden und gleichzeitig eine rechtlich korrekte Klageschrift entsteht. Das Eingabesystem führt Nutzende dafür Schritt für Schritt und mit einfachen Erläuterungen zur Erstellung einer strukturierten Klageschrift. Mit dieser sollen perspektivisch Aufwände und Verfahrensdauer für die Gerichte reduziert werden. Gleichzeitig ist das Eingabesystem als Onlinedienst so gestaltet, dass es einen barrierefreien und niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglicht.
Für die erste Version des Onlinedienstes (MVP – Minimum Viable Product) der digitalen Zahlungsklage fokussieren wir uns zunächst auf die Nutzendengruppe der Personen ohne anwaltliche Vertretung (Naturalparteien).
Für die Anwaltschaft steht das Eingabesystem für Bürgerinnen und Bürger mit den notwendigen Anpassungen (z. B. Abfrage der Kanzleiadresse) ebenfalls zur Verfügung. In weiteren Iterationen des Produkts wird ein gesondertes Eingabesystem für die Anwaltschaft erstellt, das stärker an die Bedürfnisse professioneller Nutzender angepasst ist.
Die digitale Zahlungsklage wird wieder in Zusammenarbeit mit einer Expert:innen-Gruppe bestehend aus Richterinnen und Richtern unserer Pilotgerichte nutzendenzentriert und iterativ entwickelt. Dafür tauscht sich das Produktteam etwa alle zwei Wochen mit den Expertinnen und Experten zu praktischen Fragen für die Umsetzung des Onlinedienstes aus. Dazu gehören zum Beispiel: Wie muss eine Klageschrift strukturiert sein? Welche Klagekonstellationen sollte der Onlinedienst unbedingt abbilden und welche sind in der Praxis weniger relevant? Wie können wir Nutzende dabei unterstützen, einen bestimmten Antrag korrekt zu stellen?
Das Feedback der Expertinnen und Experten hilft uns dabei, praktische Dinge umzusetzen, die die Arbeit der Richterinnen und Richter erleichtern können, wie etwa die optionale Angabe einer Telefonnummer oder die standardisiert strukturierte Benennung und Zuordnung von Beweisen. Zusätzlich zu diesem kontinuierlichen Austausch haben wir Interviews mit allen beteiligten Gerichten durchgeführt, um deren Arbeitsweisen besser zu verstehen.
Um die Perspektiven von Bürgerinnen und Bürgern kontinuierlich in die Entwicklung einzubeziehen, haben wir außerdem mehrere Konzepttests zu Zwischenständen der Informationsseiten und des Eingabesystems durchgeführt. Damit wollten wir herausfinden, wie wir Nutzende am besten mit dem Eingabesystem unterstützen können. In diesen Tests führen wir Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt durch Prototypen unseres Eingabesystems, um Hürden und offene Fragen zum Onlinedienst und zu Klageverfahren im Allgemeinen zu identifizieren. Die Erkenntnisse helfen uns dabei, sowohl die logische Struktur als auch die inhaltliche Verständlichkeit der Anwendung zu optimieren.
Insgesamt haben wir im Rahmen der Entwicklung im Jahr 2025 fünf Usability-Tests mit insgesamt 27 teilnehmenden Personen durchgeführt. In den Tests haben wir Herausforderungen für Nutzende identifiziert, die zu Iterationen im Onlinedienst geführt haben. Dazu gehören beispielsweise:
Durch die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten und den Usability-Tests haben wir erkannt, dass der ursprüngliche Prototyp angepasst werden muss, um besser auf die Bedürfnisse der Nutzenden einzugehen. Zunächst war geplant, wie bei den Fluggastrechten, einen sogenannten Vorab-Check anzubieten. In den ersten Tests haben wir aber herausgefunden, dass dieser für allgemeine Zahlungsklagen keinen Mehrwert bringen würde. Bei den Fluggastrechten erhalten Nutzende einen Hinweis darauf, ob und in welcher Höhe ihnen eine Entschädigung zusteht. Für die allgemeine Zahlungsklage haben Nutzende ebenfalls erwartet, dass mit dem Vorab-Check eine rechtliche Fallprüfung mit Erfolgsprognose erfolgt, mit einer Auskunft darüber, ob ein Zahlungsanspruch entsteht, in welcher Höhe und welche konkreten Kosten mit dem Klageverfahren in ihrem individuellen Fall verbunden sind. Der Onlinedienst kann jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall bieten. Anders als bei den Fluggastrechten gibt es beim generischen Ansatz keine vordefinierte rechtliche Grundlage für eine pauschale Höhe von Ansprüchen, da der Kontext des jeweiligen Falls nicht bekannt ist. Um nicht den fälschlichen Eindruck einer rechtlichen Vorab-Prüfung im Einzelfall zu erwecken, haben wir uns gegen einen Vorab-Check entschieden.
Wir haben außerdem alternative Möglichkeiten einer sinnvollen Vorab-Prüfung getestet, wie beispielsweise die Gerichtszuständigkeit für den jeweiligen Fall. Es hat sich aber gezeigt, dass damit ein Schritt vorweggenommen wird. Viele Personen würden einen Vorab-Check nutzen, um sich allgemein zu informieren und wissen noch gar nicht, ob sie überhaupt klagen möchten. Daher ist eine isolierte Zuständigkeitsprüfung in Form eines Vorab-Checks nicht relevant.
Im finalen Onlinedienst soll ein Abfragedialog Nutzende nun in zwei Schritten durch die Klageerstellung führen: Im ersten Schritt finden Nutzende heraus, ob es für ihren Fall ein zuständiges Pilotgericht gibt. Ist das der Fall, können sie im Online-Verfahren klagen und im zweiten Schritt mithilfe einer strukturierten Abfrage eine Klageschrift erstellen.
In ersten Prototypen haben wir eine große Übersicht von Sachgebieten genutzt, in die Nutzende ihren Fall einordnen sollten. Für viele Personen war es schwierig, ihr Rechtsproblem in eine der vielen vorgegebenen Kategorien einzuordnen. Um das zuständige Amtsgericht korrekt zuzuordnen und die Einordnung für Nutzende zu vereinfachen, haben wir die Übersicht zweigeteilt. Im ersten Schritt listen wir nur die Bereiche auf, die von unserem Onlinedienst nicht abgedeckt werden können (z. B. andere als Zivilsachen, für die andere Gerichte zuständig sind). Im zweiten Schritt werden Sachgebiete aufgelistet, für die es eine besondere Zuständigkeit gibt (z. B. ausschließlicher und besonderer Gerichtsstand). Wenn diese Kategorien zutreffen, folgen weitere Fragen, um die Zuständigkeit des Gerichts zu bestimmen. Falls keiner der aufgelisteten Bereiche zutrifft, werden Nutzende in den Abfragedialog für den allgemeinen Gerichtsstand geführt.
Viele Personen wissen nicht, wie sie ihren Sachverhalt richtig für das Gericht schildern sollen. In den Tests hat sich gezeigt, dass es für Nutzende am besten funktioniert, ihren Fall in chronologischer Reihenfolge der Ereignisse abzufragen und ihnen Leitfragen als Orientierung an die Hand zu geben (z. B. Wann und wo ist etwas passiert? Wer war beteiligt? Woraus ergibt sich die Forderung?).
Es fällt Nutzenden ebenfalls schwer, konkrete Geldbeträge für ihre Forderung zu definieren. Viele wissen nicht, dass das Gericht nicht ermittelt oder den Geldwert festsetzt. Teilweise ist es für Nutzende auch nicht eindeutig, ob es sich tatsächlich um eine Zahlungsklage handelt. Dafür haben wir Erklärungen ergänzt, was eine Zahlungsklage ist und für welche Forderungen der Dienst nicht genutzt werden kann (z. B. Sachleistung). Der Onlinedienst deckt derzeit nur fest definierte Geldbeträge ab, aber keine Forderungen, die noch nicht bestimmt sind. Über Informationstexte wird darüber aufgeklärt. Nutzende können derzeit einen Gesamtbetrag fordern und dann in einem offenen Textfeld den Sachverhalt und die Herleitung sowie gegebenenfalls die Zusammensetzung der Forderung beschreiben. Gängige Nebenforderungen und Prozessanträge können Nutzende mithilfe einfach verständlicher, standardisierter Abfragen beantragen (z. B. Antrag auf Prozesszinsen und Versäumnisurteil). Für Nutzende mit fachlicher Expertise gibt es auch die Möglichkeit, über optionale weitere Anträge beispielsweise Schmerzensgeld einzufordern und eine rechtliche Würdigung vorzunehmen.
Ein Großteil der Testpersonen wusste nicht, dass sie, wenn nötig, alle Tatsachen zu ihrem Fall beweisen können müssen. Laut der Erfahrung unserer Expertinnen und Experten aus den Gerichten bieten Bürgerinnen und Bürger tendenziell eher zu wenig Beweise an. Die Herausforderung für den Onlinedienst besteht darin, eine gute Balance zwischen hilfreicher Aufbereitung der Beweismittel für die Gerichte und einer einfachen Handhabung für die Nutzenden zu finden. In der ersten Version nennen und beschreiben Nutzende die Beweise mittels anleitender Fragen und Beispielen in einem Textfeld. Die dazugehörigen Dokumente müssen über das MJP zusammen mit der Klageschrift an das Gericht gesendet werden. In einer nächsten Iteration des Onlinedienstes wollen wir eine technische Lösung entwickeln, mit der Beweise der jeweiligen Tatsachenbehauptung unmittelbar technisch zugeordnet werden können, damit die Arbeit der Gerichte erleichtert wird.
Die Tests haben ebenfalls gezeigt, dass die Situation rund um ihre Geldforderung für Nutzende oft sehr emotional ist, da die klagenden Parteien sich beispielsweise persönlich kennen. Um Nutzende bei der Erstellung einer Klageschrift zu unterstützen, verwenden wir eine sachliche, neutrale und bürgernahe Sprache. Der Schritt-für-Schritt-Abfragedialog hilft dabei, Gedanken zu ordnen und weist darauf hin, welche sachlichen Fakten für die Klage wichtig sind, gibt Beispiele und stellt Ausfüllhilfen zur Verfügung. Der Onlinedienst begegnet typischen Unsicherheiten mit verschiedenen unterstützenden Hinweisen, z. B., dass keine Paragrafen oder juristischen Fachbegriffe für die Fallbeschreibung notwendig sind oder dass durch bestimmte Anträge keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es gibt Anleitungen und Folgen werden aufgezeigt, etwa bei möglichen Neben- und Prozessanträgen, die Schritt für Schritt erklärt werden.
Um die Perspektive und Bedürfnisse der Anwaltschaft an das Eingabesystem zu verstehen, sind wir außerdem im Austausch mit der Bundesrechtsanwaltskammer und haben erste Interviews mit Anwältinnen und Anwälten geführt. Diese Gespräche führen wir für die nächsten Entwicklungsschritte eines speziellen Eingabesystems für die Anwaltschaft nach dem Launch des ersten MVPs fort.
Unser Onlinedienst für die allgemeine Zahlungsklage ist ein Minimum Viable Product, d.h. eine erste Grundversion des digitalen Eingabesystems, mit dem wir im Echtbetrieb früh Erkenntnisse für die Erprobung sammeln können. Auf Basis dieser Erkenntnisse bauen wir das Eingabesystem schrittweise weiter aus.
Um den Umfang der Grundversion zu definieren, haben wir gemeinsam mit dem BMJV sowie unseren Expertinnen und Experten priorisiert. Der Onlinedienst kann im ersten Schritt etwa nur für Klagen als Einzelperson genutzt werden. Außerdem bildet er zunächst nur bestimmte Gerichtsstände ab.
Das MVP umfasst zum Launch auch eine Basis-Lösung für die Anwaltschaft, damit diese das Online-Verfahren eröffnen kann. Nach dem ersten Launch soll ein spezielles Eingabesystem für die Anwaltschaft entwickelt werden.
Derzeit wird neben der technischen Entwicklung die Erprobung der Eingabesysteme für das Online-Verfahren mit zehn Ländern und 18 Pilotgerichten vorbereitet.
Der Launch der digitalen Zahlungsklage und der für das Online-Verfahren angepassten digitalen Klage für Fluggastrechte ist für Mitte April 2026 geplant. Da das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Ende 2025 verabschiedet wurde, kann der Onlinedienst direkt im neuen Online-Verfahren starten.