Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens startet in der Praxis

Mit zwei Anwendungsfällen startet die Erprobung des zivil­gerichtlichen Online-Verfahrens in der Praxis: Allgemeine Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro und Fluggastrechte. Das dazugehörige Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivil­gerichtsbarkeit ist Ende 2025 in Kraft getreten.

Am 15. April 2026 startet der Betrieb des Onlinedienstes „Digitale Zahlungsklage“, mit dem Klagen für das Online-Verfahren erstellt werden können. Der Onlinedienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist live seit März 2025 und führt nunmehr ebenfalls in das Online-Verfahren (mit Anpassungen z. B. teilnehmende Gerichte, reduzierte Gerichtskosten). 

Mit dem neuen Online­dienst können Bürgerinnen und Bürger zivil­rechtliche Zahlung­sklagen niedrigschwellig, mit geringeren Gebühren und digital bei den teilnehmenden Amtsgerichten einreichen. Beispiele dafür sind Schadensersatz­forderungen nach einem Verkehrsunfall, um eine gezahlte Mietsicherheit (Kaution) vom Vermieter zurückzuverlangen oder für eine Rückerstattung des Kaufpreises einer Sache nach Widerruf des Vertrags. Hierfür werden sie Schritt für Schritt in bürgernaher Sprache durch einen Abfragedialog zur Bestimmung des zuständigen Gerichts sowie im Anschluss zur Erstellung einer Klage geführt.

Das Online-Verfahren wird durch die Nutzung der Onlinedienste zur Klage­erstellung auf service.justiz.de und der anschließenden digitalen Einreichung über den Dienst „Mein Justizpostfach“ bei Gericht eröffnet.

Die erste Version der digitalen Zahlungsklage umfasst zum Launch auch eine Basis-Lösung für die Anwaltschaft, damit diese das Online-Verfahren ebenfalls eröffnen kann. 

Allgemeine Zahlungsklage im Online-Verfahren

Die allgemeine Zahlungsklage im Online-Verfahren wird in ihrer ersten Version als Minimalprodukt (Minimum Viable Product - MVP) auf service.justiz.de gelauncht. Der Onlinedienst richtet sich dabei zunächst insbesondere an Bürgerinnen und Bürger. 

Der Onlinedienst führt die Nutzenden durch zwei Stufen zur Klageerstellung:

  • Im ersten Teil wird geprüft, ob es ein pilotierendes Amtsgericht gibt, das nach den Angaben der Nutzenden für den Klagefall des Nutzenden zuständig ist.
  • Im zweiten Teil können Nutzende ihren Fall beschreiben, mögliche Beweise nennen, den Klageantrag und Prozessanträge stellen (z. B. Antrag auf ein Versäumnisurteil). Am Ende generiert der Onlinedienst aus den Eingaben eine fertige Klage im PDF-Format. Die Klage kann digital über das Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“ (MJP) bei Gericht eingereicht werden. Voraussetzung für die Einrichtung dieses Postfachs ist die Einrichtung eines BundID-Kontos mit einem Online-Ausweis. 

Die Onlinedienste wurden in enger Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern der pilotierenden Amtsgerichte entwickelt. So soll sichergestellt werden, dass diese in der Praxis möglichst effizient mit den über die Eingabesysteme erstellten Klagen weiterarbeiten können.

An der Erprobung beteiligen sich zum Start 18 Pilotgerichte aus zehn Partnerländern.

Für allgemeine Zahlungsklagen (dies schließt Fluggastrechte ein), nehmen folgende Gerichte teil:

  • Baden-Württemberg (ab 20. April 2026): AG Mannheim, AG Nürtingen
  • Bayern: AG Nürnberg
  • Berlin: AG Schöneberg
  • Bremen: AG Bremen (für das gesamte Land Bremen)
  • Hamburg: AG Hamburg (-Mitte)
  • Hessen: AG Frankfurt am Main
  • Nordrhein-Westfalen (ab 1. Juni 2026): AG Bonn, AG Essen, AG Dortmund 
  • Rheinland-Pfalz (ab 1. Juni 2026): AG Bitburg, AG Sinzig
  • Sachsen: AG Leipzig 

 Mit Beschränkung auf Fluggastrechte nehmen teil:

  • Bayern: AG Erding
  • Brandenburg (ab 1. Oktober 2026): AG Königs Wusterhausen
  • Nordrhein-Westfalen (ab 1. Juni 2026): AG Düsseldorf, AG Steinfurt
  • Sachsen: AG Eilenburg

Iterative Weiterentwicklung: Nächste Schritte

Die Eingabesysteme der digitalen Zahlungsklage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Anwaltschaft werden nach dem Beginn der Erprobung am 15. April 2026 agil und iterativ weiterentwickelt. Dazu gehören z. B. Funktionen für erweiterte Klage-Konstellationen und ein spezielles Eingabesystem für die Anwaltschaft, das besser an die Bedürfnisse professioneller Nutzenden angepasst ist. 

Die Weiter­entwicklung erfolgt auch auf Basis der Erkenntnisse, die durch die Erprobung gewonnen werden, durch Nutzungs­daten und Rück­meldungen aus den pilotierenden Gerichten.

Im weiteren Fortgang der Erprobung soll das zivilgerichtliche Online-Verfahren nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden. Damit wird die Grundlage für Entscheidungen über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb geschaffen.

Das „Zivilgerichtliche Online-Verfahren“ ist ein Hebelprojekt der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und als Reallabor als Maßnahme in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen.

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