Zivilgerichtliches Online-Verfahren: Wie wir unser Produkt auf Barrierefreiheit testen

Um unsere Onlinedienste für alle Bürger:innen zugänglich zu machen, führen wir regelmäßig Tests mit einem Fokus auf Barrierefreiheit durch. Kurz vor dem Launch des Vorab-Checks für Fluggastrechte haben wir einen teaminternen Test durchgeführt, bei dem wir die Barrierefreiheit des Produktes aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen überprüft haben. Teilnehmende aus unserem Team haben dazu vom Government Digital Service Großbritanniens entwickelte Personas in Kombination mit einem speziellen Computer-Set-up verwendet. So konnten sie unseren Onlinedienst mit verschiedenen simulierten Einschränkungen und/oder unterstützenden Technologien ausprobieren. 

Personas sind fiktive Charaktere, die auf der Grundlage von Recherchen erstellt werden, um verschiedene Nutzendentypen zu repräsentieren, die möglicherweise einen Dienst, ein Produkt oder eine Website auf ähnliche Weise nutzen. Die Erstellung von Personas hilft Designer:innen, die Bedürfnisse, Erfahrungen, Verhaltensweisen und Ziele der Nutzenden zu verstehen.

Wir führen Tests in diesem Format regelmäßig durch, da es dabei hilft, bei Teammitgliedern ein Verständnis für unterschiedliche Nutzendenbedürfnisse zu entwickeln. Sie können sich außerdem mit unterstützenden Technologien vertraut machen und zum Beispiel testen, wie der Onlinedienst für Personen funktioniert, die einen Screenreader benutzen. Ziel ist es, grundlegende Probleme der Barrierefreiheit aufzudecken und zu priorisieren. 

Uns ist bewusst, dass diese teaminternen Tests die real erlebte Erfahrung von Personen mit Behinderungen nicht abbilden können. Während des Tests konnten wir aber einige Fehler identifizieren, die wir nun umsetzen, um unseren Onlinedienst zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Probleme bei der Navigation bei der Nutzung ausschließlich über eine Tastatur
  • Die Feedback-Komponente ist aktuell für Screenreader nicht nutzbar, da technische Markierungen im Code fehlen
  • Der Klickbereich für einzelne Verlinkungen ist zu klein
  • Einige Alt-Texte fehlen, z. B. bei einem Symbol für Links auf externe Seiten

Darüber hinaus arbeiten wir für Nutzendentests mit Organisationen zusammen, die auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert sind. Bereits für September haben wir Nutzendentests mit Personen mit Behinderungen eingeplant. Zudem wurden auf der Startseite der Onlinedienste unter service.justiz.de Erläuterungen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitgestellt. 

Insgesamt orientieren wir uns bei der Barrierefreiheit an den Prinzipien des OZG-Servicestandards des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

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