Zivilgerichtliches Online-Verfahren: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) beschlossen.

Mit dem Entwurf sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um das Online-Verfahren im Reallabor zu erproben. Es werden also Testräume geschaffen, um das Online-Verfahren bei den pilotierenden Gerichten zeitlich befristet zu erproben. Erfasst sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme (nach der aktuellen Streitwertgrenze bis 5.000 EUR) gerichtet sind. 

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass das Online-Verfahren durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme eröffnet wird. Die digitalen Eingabesysteme sind dabei bundeseinheitlich als Bestandteil eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienste bereitzustellen.

Mit der Eröffnung des Online-Verfahrens gehen verschiedene Möglichkeiten für die Gerichte einher, um den Zivilprozess unter verstärkter Nutzung digitaler Kommunikationstechnik zu führen. Insbesondere sind Öffnungsklauseln für erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und Erleichterungen im Beweisverfahren vorgesehen. Zudem enthält der Entwurf Regelungen für eine digitale Strukturierung sowie für eine digitale Zustellung im Online-Verfahren.

Die Gerichtsgebühren für das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herkömmlichen Zivilverfahren gesenkt werden, um einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige Forderungen zu schaffen.

Der Regierungsentwurf ist abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

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