Unser Ansatz für die Entwicklung eines barrierefreien zivilgerichtlichen Online-Verfahrens

Im Projekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ wollen wir Bürger:innen ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem nutzerfreundlichen, niedrigschwelligen und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Dazu entwickeln wir aktuell digitale Eingabesysteme, die Bürger:innen durch Auswahl- oder Ausfüllfelder und interaktive Abfragedialoge bei der Klageeinreichung unterstützen. 

Diese digitalen Angebote konzipieren und gestalten wir von Beginn an barrierefrei. Wir orientieren uns an den Prinzipien des OZG-Servicestandards vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Barrierefreiheit ist danach nicht nur durch einen unabhängigen, ausführlichen Test gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) zu gewährleisten. Schon während der Entwicklung wollen wir kontinuierlich Schnelltests und Selbstbewertungen zur Barrierefreiheit durchführen.

Dazu entwickeln wir z. B. eine Checkliste für interne Audits und führen Tests mit assistiven Technologien durch (Nutzung des Onlinedienstes mit einem Bildschirmleser oder Bedienung ausschließlich über eine Tastatur), um bei Entwickler:innen und Designer:innen ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen. 

Bereits in der Entwicklungsphase fokussieren wir uns zudem stark auf die Erstellung einfacher, verständlicher Informationen in einer weitestgehend leichten und bürgernahen Sprache.

Um herauszufinden, ob die technischen und sprachlichen Komponenten wirklich barrierefrei sind, ist es uns besonders wichtig, auch über die rechtlichen Anforderungen hinaus Usability-Tests mit Personen mit Behinderungen durchzuführen. Im Design-Team des DigitalService bauen wir dazu ein Netzwerk von Partnerorganisationen auf (z. B. von Verbänden), um uns auszutauschen und Testpersonen zu finden.

Durch den Einsatz barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik im Zivilprozess wollen wir den Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen erleichtern. Damit tragen wir auch der Umsetzung von Artikel 13 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, wonach zu gewährleisten ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz haben.

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