Ende Januar hat die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ ihren Abschlussbericht veröffentlicht. An der Kommission waren neben dem Bundesministerium der Justiz und den Landesjustizverwaltungen auch Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der gerichtlichen Praxis sowie wichtiger Interessengruppen beteiligt. Im Abschlussbericht gibt die Kommission konkrete Handlungsempfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses.
Der Abschlussbericht formuliert ein Leitbild für den Zivilprozess der Zukunft, das auf einem modernen, nutzerfreundlichen und barrierearmen Zugang zur Justiz basiert. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Der Bericht hebt hervor, dass klare Verfahrensregeln, eine transparente Kommunikation sowie die bessere Vorhersehbarkeit von Abläufen zentrale Bausteine eines zukunftsfähigen Zivilprozesses sind.
Die wichtigsten Handlungsempfehlungen der Kommission schließen auch Themen ein, für die wir mit den Vorhaben im Bereich „Zugang zum Recht“ aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereits konkrete Lösungsansätze entwickeln. Dies betrifft zum einen die Entwicklung und Erprobung des Online-Verfahrens für Bürger:innen sowie die Erprobung einer verfahrensbezogenen Kommunikationsplattform; zum anderen die zentrale Forderung zur Schaffung eines einheitlichen Zugangs zur Justiz:
Der Zugang zum Recht soll durch das Angebot eines Online-Verfahrens gestärkt werden, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Zahlungsansprüche in bürgerlichen Streitigkeiten vor den Amtsgerichten in einem digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Die neue Verfahrensart soll zunächst an ausgewählten Gerichten erprobt werden.
Die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess soll über eine bundeseinheitliche und cloudbasierte Kommunikationsplattform erfolgen. Diese soll zunächst auf Basis einer gesetzlichen Experimentierklausel in einem begrenzten Anwendungsbereich erprobt werden. Sämtliche verfahrensbezogene elektronische Dokumente sollen an die Kommunikationsplattform übermittelt, dort bereitgestellt, eingesehen, abgerufen und perspektivisch auch bearbeitet werden können. Die Plattform soll zudem eine Übermittlung und Bereitstellung strukturierter Datensätze durch die Verfahrensbeteiligten und das Gericht ermöglichen.
Es soll ein bundesweites Justizportal als zentrale Anlaufstelle für alle justizbezogenen Informationen und Dienstleistungen eingeführt werden. Neben Informationen und Auskünften soll das Portal den Rechtsuchenden ermöglichen, digital Justizdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Anträge einzureichen und Klagen zu erheben. Da das Ziel ist, möglichst viele Justizdienste gebündelt über das Justizportal bereitzustellen, soll das Justizportal auch einen einheitlichen digitalen Zugang zur Rechtsantragstelle umfassen, der neben dem ortsnahen Zugang im Gericht besteht. Erste Lösungsansätze dafür zeigt die im Rahmen unserer Vorhaben entwickelte Website service.justiz.de, auf der bereits Onlinedienste zu Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Fluggastrechten verfügbar sind.