Unsere erste Beta-Version im Kontext der Beratungshilfe, ein digitaler Vorab-Check für den Antrag, ist seit Ende August auf der neuen Webseite Justiz-Services verfügbar. Beratungshilfe ist unser erster Anwendungsfall für einen Online-Service auf dem Weg zur digitalen Rechtsantragstelle.
Nutzende finden auf der Webseite detaillierte Informationen zu Beratungshilfe, u.a. zur Antragstellung und den einzureichenden Dokumenten sowie einen Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche. Mit dem Vorab-Check können sie online schnell und einfach überprüfen, ob sie für Beratungshilfe berechtigt sind.
In die Entwicklung der Webseite und des Vorab-Checks ist wertvolles Feedback unserer Partnerländer und Pilotgerichte eingeflossen.
Aus den Nutzungsdaten dieser ersten Online-Anwendung können wir viel für die Entwicklung weiterer digitaler Services lernen. Im nächsten Schritt folgt die Herausforderung, den Antrag auf Beratungshilfe zu digitalisieren. Auch dafür stehen wir wieder in engem Austausch mit unseren Pilotgerichten.
Wir haben diesen Anwendungsfall ausgewählt, da Beratungshilfe ein bundesweit einheitlicher Antrag ist, der relativ oft gestellt wird. Wir erreichen damit eine große Zielgruppe und schaffen auch in der Justizpraxis erste Entlastungen. Für Menschen mit geringem Einkommen, die Zielgruppe der Beratungshilfe, ist der Zugang zum Recht oft mit vielen Hindernissen verbunden. Mit dem Fokus auf Beratungshilfe stärken wir daher den Zugang zum Recht für besonders vulnerable Gruppen in unserer Gesellschaft.
Der Prozess rund um Beratungshilfe ist komplex, aber der standardisierte Antrag hilft uns dabei, methodisch für weitere Anträge zu lernen. So können wir langfristig effizienter digitalisieren.