Digitaler Zivilprozess: Reallabor für die Justiz kommt

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht.

Mit dem vom Gesetzentwurf genutzten Instrument des sogenannten Reallabors werden Testräume für das zivilgerichtliche Online-Verfahren geschaffen. Damit können neue Kommunikationsformate im Zivilprozess und innovative Technologien zeitlich befristet und unter realen Bedingungen erprobt werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Erkenntnisse für eine dauerhafte Regulierung zu gewinnen.

Für das Reallabor zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens wird die Zivilprozessordnung (ZPO) um ein weiteres Buch ergänzt. Mit dem dann 12. Buch der ZPO wird das Prozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden.

Der Referentenwurf ist hier abrufbar.

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