Ein Meilenstein auf dem Weg zu einem zivilgerichtlichen Online-Verfahren ist erreicht: der Launch eines Onlinedienstes, mit dem Bürger:innen eine Klage im Bereich der Fluggastrechte mithilfe eines digitalen Eingabesystems erstellen und diese bei pilotierenden Gerichten einreichen können. Wenn Bürger:innen sich nach Durchführung eines Vorab-Checks für eine Klage entscheiden, geht es mit der strukturierten Abfrage relevanter Daten und der digitalen Erstellung einer Klage weiter. Zu den erfragten Daten gehören etwa die Flugnummer, der Zeitpunkt der Landung und Informationen zu mitreisenden Personen. Bereits eingegebene Daten aus dem Vorab-Check werden automatisiert in die Klage übernommen.
Die Klage kann digital über das Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“ (MJP) bei Gericht eingereicht werden. Voraussetzung ist die Einrichtung des Postfachs mit einem Online-Ausweis und der BundID.
Im weiteren Projektverlauf soll eine direkte Schnittstelle zur nahtlosen Anbindung des MJP an die digitalen Eingabesysteme zur Klageeinreichung zur Verfügung gestellt werden. Diese Schnittstelle wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) konzipiert.
Der Launch der digitalen Klage für Fluggastrechte ist ein Schritt zur Vorbereitung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Das Online-Verfahren als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit ist aber erst eröffnet, sobald der dafür erforderliche gesetzliche Rahmen gegeben ist (Erprobungsgesetzgebung). Dieser soll durch den Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) geschaffen werden (Regierungsentwurf, BT-Drucks. 20/13082, abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Justiz).
Die digitalen Eingabesysteme wurden in enger Zusammenarbeit mit Richter:innen unserer pilotierenden Amtsgerichte entwickelt, um sicherzustellen, dass diese möglichst effizient mit der Klage weiterarbeiten können. Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an der Pilotierung: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen.
Parallel zum Launch der digitalen Klage für Fluggastrechte setzen wir die Entwicklung eines digitalen Eingabesystems fort, mit dem Bürger:innen zivilgerichtliche Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 5000 Euro – unabhängig von der zugrunde liegenden Anspruchsgrundlage – niedrigschwellig und digital bei pilotierenden Amtsgerichten einreichen können. Durch strukturierte Klageinhalte und Daten wollen wir bei den Gerichten einen Mehrwert schaffen. Dieser Anwendungsbereich der digitalen Klage wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit einer Expert:innengruppe aus den Pilotgerichten nutzendenzentriert entwickelt.