Erste Schritte für eine Kommunikationsplattform für Online-Zivilverfahren

Im Digitalisierungsvorhaben „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gehen wir die nächsten Schritte in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. In einem neuen Teilprojekt soll erprobt werden, wie die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess über eine bundeseinheitliche Kommunikations­plattform erfolgen kann und welche Mehrwerte sich daraus für die Gerichte und die Verfahrens­beteiligten ergeben.

Die Kommunikation in Zivilverfahren kann bereits heute über den elektronischen Rechtsverkehr digital erfolgen. Bisher bildet sie aber weitgehend analoge Abläufe ab und nutzt die Potenziale digitaler Technologien nicht vollständig aus. Besonders im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten, soll eine Kommunikations­plattform den Austausch von Dokumenten und strukturierten Daten erleichtern. Sie soll Arbeitsabläufe bei den Kläger- und Beklagtenvertretern und Gerichtsmitarbeitenden vereinfachen und Zeitaufwände verringern. 

Dabei sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:

  • Verfahrensbezogene Daten und Dokumente können an die Kommunikationsplattform übermittelt, dort bereitgestellt, eingesehen und abgerufen werden.
  • Die Kommunikationsplattform gewährleistet eine zentrale Verfügbarkeit verfahrensrelevanter und stets aktueller Informationen.
  • Die wechselseitige Erreichbarkeit zwischen Gericht und Verfahrens­beteiligten wird niedrigschwellig gewährleistet.
  • Die Kommunikationsplattform unterstützt den Übergang von einem dokumentenbasierten zu einem datenbasierten Arbeiten durch Nutzung strukturierter Datensätze.

Grundlage der Entwicklung ist eine bundeseinheitliche Konzeption. Dies bedeutet, dass das „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) bei der Entwicklung berücksichtigt wird, damit perspektivisch eine Nutzung aus allen für den Einsatzbereich gängigen Fachanwendungen und E-Akten-Systemen möglich ist.

Im ersten Schritt ist die Nutzendengruppe der Plattform auf Gerichts­mitarbeitende und die Anwaltschaft beschränkt. Wir führen daher insbesondere qualitative Interviews mit Richterinnen und Richtern, weiteren Gerichtsmitarbeitenden sowie mit Anwältinnen und Anwälten durch, um deren Nutzerbedürfnisse zu analysieren. Zugleich arbeiten wir an den technischen Rahmenbedingungen einer Kommunikationsplattform. Wir entwickeln unsere Software Open Source, sodass unsere Komponenten zur Verfügung stehen. In der Produktentwicklung gehen wir entlang des BMI-Servicestandards vor und stellen sicher, dass die Anforderungen der Justiz an IT-Sicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz erfüllt werden.

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