Digitale Rechtsantragstelle: Arbeit am nächsten Online-Formular hat begonnen

Das Team der „Digitalen Rechtsantragstelle“ hat mit der Digitalisierung des nächsten Formulars begonnen. Teammitglieder aus den Disziplinen UX/UI-Design und User Research haben eine sechswöchige Discovery-Phase abgeschlossen, mit dem Ziel die „Anzeige von Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im PKH-Verfahren“  i.S.d. § 120a ZPO zu digitalisieren.

Empfänger:innen von Prozesskostenhilfe müssen während vier Jahren nach dem Ende des betreffenden Gerichtsverfahrens wesentliche Änderungen in ihrem Einkommen und Vermögen dem Gericht melden: Diesen Schritt wollen wir digitalisieren. Es handelt sich um einen kleinen, aber oftmals aufwendigen Teil der Nutzendenreise bei der Prozesskostenhilfe. Und es ist ein bundeseinheitliches Formular, mit dem Bürger:innen nach einem Verfahren mehrfach in Kontakt kommen. Denn das Formular ist identisch mit der dem ursprünglichen Antrag auf PKH beizufügenden Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Zusammen mit unseren Partnerländern hatten wir zuvor priorisiert, welche Anträge wir als Nächstes digitalisieren wollen. Nachdem wir uns ausführlich mit dem Thema Beratungshilfe beschäftigt haben, wollten wir einen Themenbereich angehen, bei dem wir auf die bisher gesammelten Erkenntnisse aufbauen. Die im Formular abgefragten Informationen werden deckungsgleich auch für den Antrag auf Beratungshilfe gebraucht. Daher können wir bereits entwickelte Abfragen und Logiken für die Digitalisierung des Formulars verwenden.

Für die Discovery haben wir Recherchen durchgeführt, Interviews mit Bürger:innen, Rechtspfleger:innen, Anwält:innen und Richter:innen geführt und das bestehende Formular analysiert. Die Erkenntnisse haben gezeigt, dass die Digitalisierung des Formulars einen Mehrwert für Bürger:innen und Justizmitarbeitende bietet und es gute Nachnutzungspotentiale aus dem Antrag für Beratungshilfe gibt. 

Wir haben u.a. gelernt, dass die Nachüberprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse für alle Beteiligten aufwendiger ist als nötig:

  • Einige Bürger:innen merken erst bei der Nachüberprüfung, dass die Prozesskostenhilfe wie ein Darlehen funktioniert
  • Bürger:innen wundern sich oft über die Nachüberprüfung und finden das Formular kompliziert. 
  • Gerichte erhalten oft formal inkorrekte Formulare mit falschen oder zu wenigen Belegen.
  • Anwält:innen erhalten oft nach Abschluss des Verfahrens noch postalische Aufforderungen des Gerichts zur erneuten Erklärung über die Verhältnisse, weil sie in dem Fall beigeordnet waren. Das ist aufwendig, da die Erklärung von den Bürger:innen selbst eingereicht werden muss und nach Verfahrensbeendigung häufig kein Kontakt mehr besteht. Außerdem bekommen Anwält:innen für diese Arbeit keine weitere Vergütung.

Grundsätzlich sind die Schwierigkeiten mit dem Formular ähnlich wie bei der Beratungshilfe. Bürger:innen haben Schwierigkeiten, die Formulierungen zu verstehen, es ist unklar, welche Felder auszufüllen sind und es gibt nicht genug Platz, um in das Formular hineinzuschreiben. 

Im Juli hat unser Team mit der Umsetzung begonnen. Wie bei der Beratungshilfe möchten wir das Formular in bürgernaher Sprache zur Verfügung stellen, um das Ausfüllen zu vereinfachen. Ziel ist es, bis Ende August erste Nutzertests auf unserer Testumgebung durchzuführen.

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