Digitale Rechtsantragstelle
An jedem Amtsgericht können Bürger:innen Anträge zu ihren Rechtsangelegenheiten stellen, z. B. für Beratungshilfe oder einen Erbschein. Für diese Rechtsangelegenheiten haben wir unter service.justiz.de gemeinsam mit Bund und Ländern eine nutzerfreundliche, digitale, staatliche Anlaufstelle geschaffen. Anträge online stellen soll so einfach sein, dass es für Menschen ohne juristischen Hintergrund intuitiv, informativ und verständlich ist. Gleichzeitig möchten wir durch die Digitalisierung Bürokratie abbauen und Justizmitarbeitende entlasten.
Herausforderung
Die Antragstellung ist kompliziert und zeitaufwendig
Die juristische Fachsprache in Formularen und Antragsdokumenten ist für viele Bürger:innen schwer verständlich. Fehlerhaft ausgefüllte Anträge und fehlende Nachweise führen bei Justizmitarbeitenden in den Amtsgerichten zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Außerdem haben Bürger:innen aktuell keine Möglichkeit, ihre Anträge digital bei Gericht einzureichen und müssen diese ausdrucken, unterschreiben und postalisch versenden oder vor Ort am Gericht einreichen. Diese Vermischung von analogen und digitalen Prozessen führt zu Medienbrüchen. Die Gerichtspraxis muss die analogen Anträge entgegennehmen und mühselig weiterverarbeiten.
Ziel
Nutzerfreundliche digitale Justizangebote für alle Bürger:innen
Mit service.justiz.de schaffen wir eine nutzerfreundliche staatliche Anlaufstelle für Bürger:innen: Eine Plattform, um verschiedene Angebote der Justiz online zu beantragen. Mithilfe einer leicht verständlichen Sprache möchten wir den Antragstellenden ihre Fragen rund um die jeweilige Rechtsangelegenheit (z. B. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe) beantworten und Handlungsoptionen aufzeigen. Zudem möchten wir den direkten Weg der Antragsdaten ans Gericht ermöglichen. So befähigen wir Bürger:innen, digitale Angebote der Justiz zu nutzen und entlasten gleichzeitig die Justizpraxis. Damit wollen wir das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.
Aktueller Status
Launch der digitalen Antragserstellung für Beratungshilfe
Der nächste Meilenstein auf dem Weg zum vollständig digitalen Antrag auf Beratungshilfe ist erreicht: Auf der Website service.justiz.de können Bürgerinnen und Bürger nun den Antrag auf Beratungshilfe Schritt für Schritt digital ausfüllen. Unterstützt werden sie dabei in einfacher Sprache durch bessere Erläuterungen und eine durchdachte Abfrage, bei der nur die für ihren Fall relevante Fragen gestellt werden.
Am Ende des digitalen Antrags können Bürger:innen den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument herunterladen. Dieses können sie dann mit einem Justizpostfach – z.B. einem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder Mein Justizpostfach (MJP) – elektronisch übermitteln bzw. ausdrucken und per Post oder persönlich beim Amtsgericht einreichen. Aktuell untersuchen wir verschiedene technische Wege, um eine strukturierte, digitale Übertragung der Antragsdaten an das jeweilige Amtsgericht zu ermöglichen.
Projektfortschritt Onlinedienste
Alle von uns entwickelten Informationsangebote und digitalen Anträge sind unter service.justiz.de zu erreichen:
Live: Beratungshilfe Vorab-Check und digitale Antragserstellung
In Entwicklung: Formular „Erklärung über eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ i.S.d. § 120a ZPO
Discovery-Phase: Entwicklung von digitalen Services für Schuldner:innen in der Zwangsvollstreckung
Neuigkeiten aus dem Projekt
Internes Peer Audit zum Servicestandard für die digitale Verwaltung
Vor dem Launch des Vorab-Checks für den Antrag auf Beratungshilfe im Sommer 2023 hat unser Projektteam zusammen mit Kolleg:innen aus verschiedenen Disziplinen (Design, Entwicklung, Produkt, Transformation) ein internes „Peer Audit“ zum Servicestandard für die digitale Verwaltung durchgeführt.
Die Ergebnisse des freiwilligen Audits können Sie auf der Webseite des DigitalService einsehen.
Gemeinsam zum Ziel mit unseren Partnerländern
Aktuell sind die Justizministerien der folgenden Bundesländer und 18 Pilotgerichte in die Entwicklung der ersten Services zur digitalen Rechtsantragstelle involviert:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen